Regulatorik
Normen und Richtlinien für die Inspektion von Windkraftanlagen
Welche Normen gelten, wer sie einhalten muss und wie sie mit dem Versicherungsschutz zusammenhängen.
Normkonformer Inspektionsbericht nach IEC 61400-24: Blitzschutzprüfung · Visuelle Rotorblattinspektion
IEC 61400-24: Internationale Norm für den Blitzschutz
Die IEC 61400-24 ist die internationale Norm für den Blitzschutz an Windenergieanlagen. Sie definiert Anforderungen an den Aufbau des Blitzschutzsystems, an die Prüfung der Ableitstrecke und an die Dokumentation. Eingehalten werden muss sie von Herstellern bei der Auslegung der Anlage und von Betreibern bei der wiederkehrenden Prüfung. Jedes von DDI erstellte Messprotokoll enthält eine explizite Referenz auf die angewandte Norm und deren Versionsstand.
DIN EN 61400-24: Deutsche Umsetzung
Die DIN EN 61400-24 ist die in Deutschland veröffentlichte Fassung der internationalen Norm. Inhaltlich entspricht sie der IEC, ergänzt sie aber um nationale Hinweise und Anhänge. Für Prüfungen in Deutschland ist die DIN-Fassung die verbindliche Referenz.
BWE-Richtlinie: Wiederkehrende Prüfung
Die Richtlinie für die Zustandsorientierte Wartung und wiederkehrende Prüfung des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) konkretisiert, in welchen Intervallen welche Prüfpunkte an einer Windkraftanlage zu prüfen sind. Für die Blitzschutzanlage und für die Rotorblätter definiert sie wiederkehrende Prüfzyklen, die über den gesamten Anlagenbetrieb einzuhalten sind. Sie ist in Deutschland der De-facto-Standard für Betreiberpflichten rund um die wiederkehrende Prüfung.
Die aktuelle Richtlinie sieht für die Blitzschutzprüfung eine jährliche Sichtprüfung sowie eine vollständige Prüfung alle zwei Jahre, inklusive Widerstandsmessung nach DIN EN IEC 61400-24 VDE 0127-24. Für die visuelle Rotorblattinspektion gelten vergleichbare Intervalle; die genaue Ausgestaltung richtet sich nach Anlagentyp und individuellem Wartungsvertrag.
Was bedeutet "versicherer-anerkannt"?
Versicherer, die Windkraftanlagen gegen Schäden absichern, knüpfen ihren Versicherungsschutz in der Regel an den Nachweis regelmäßiger Prüfungen nach dem jeweils gültigen Stand der Technik. Ein Prüfverfahren ist dann "versicherer-anerkannt", wenn es dem geforderten Standard entspricht und die erstellten Berichte von Versicherern als Grundlage für Schaden- und Regressverfahren akzeptiert werden. DDI arbeitet ausschließlich nach den genannten Normen und Richtlinien; die Berichte sind so aufbereitet, dass sie direkt an Versicherer weitergegeben werden können.
Prüfpflicht und Versicherungsschutz
Der Zusammenhang ist einfach: Wer die wiederkehrende Prüfpflicht nicht einhält oder nur lückenhaft dokumentiert, riskiert im Schadensfall Einschränkungen der Deckung bis hin zur Leistungsverweigerung. Eine sauber dokumentierte Prüfhistorie, mit normkonformen Berichten und einem konsistenten Format über mehrere Jahre hinweg, ist damit nicht nur eine regulatorische Pflicht, sondern ein aktiver Beitrag zum Werterhalt der Anlage und zur Absicherung des Betreibers.
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